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Einwohnerfragestunde gemäß §21 Geschäftsordnung OG Dirmstein

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Dirmstein,

die Ortsgemeinde Dirmstein gibt in jeder Gemeinderatssitzung den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit Fragen in der Einwohnerfragestunde zu stellen. Der gemäß Geschäftsordnung vorgesehene Mindestturnus liegt bei 3 Monaten. Damit die in meinen Augen sehr wichtige Einwohnerfragestunde auch ihren Zweck erfüllen kann, bitte ich, basierend auf §21 Einwohnerfragestunde der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Dirmstein  um Folgendes:  Bitte recherchieren Sie vorher wer der Adressat Ihre Frage ist und reichen Sie, wenn Sie sich sicher sind, dass die Ortsgemeinde der richtige Adressat ist, komplexe Fragen, die zur Beantwortung unter Umständen eine gewisse Vorbereitung- beispielsweise durch Einholung von Informationen- bedürfen, bitte drei Arbeitstage vor der Sitzung ein. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Ihre Fragen auch für Sie zufriedenstellend in der Einwohnerfragestunde beantwortet werden können. Sollte dies nicht eingehalten werden, behalte ich mir das Recht vor, auf diese Fragen in der Einwohnerfragestunde zukünftig nicht mehr einzugehen. Sie finden die Geschäftsordnung auf dem Homepage der Ortsgemeinde. Darüber hinaus bitte ich ebenfalls darum, einen angemessenen Umgangston zu pflegen und auf Unterstellungen zu verzichten. Dazu gehört es auch zu warten, bis das Wort erteilt ist und Zwischenrufe zu unterlassen. Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung die Bürgermeistersprechstunde, welche jeden ersten und dritten Dienstag des Monats von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Gemeindebüro stattfindet, zu besuchen oder Ihre Fragen per E-Mail an die Adresse: zu senden. Auf ein gutes Miteinander zum Wohle Dirmsteins!

 

Vielen Dank und viele Grüße,

 

Jens Schlüter

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Veröffentlichung

Fr, 29. Mai 2026

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